08.06.2017 · Fachbeitrag · Rücklastschrift
Rücklastschriftkosten im Fokus der Rechtsprechung
| Hat der Klauselverwender, der die Beweislast für die Höhe des nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schadens trägt, weder dargelegt noch bewiesen, dass eine Rücklastschriftpauschale in Höhe von 5 EUR dem durchschnittlich zu erwartenden Schaden entspricht, verstößt die eine solche Pauschale enthaltende Klausel gegen § 309 Nr. 5a BGB. |
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