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  • 03.03.2023 · Fachbeitrag · Schadenersatz

    Bemessungsgrundsätze für das Hinterbliebenengeld

    | Die Bemessung der Höhe der Hinterbliebenenentschädigung ist Sache des nach § 287 ZPO besonders freigestellten Tatrichters. Er muss konkrete seelische Beeinträchtigung des betroffenen Hinterbliebenen bewerten und hierbei die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigen. Ähnlich wie beim Schmerzensgeld sind dabei sowohl der Ausgleichs- als auch der Genugtuungsgedanke in den Blick zu nehmen. |