Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Schadenersatz

    Erstattungsfähigkeit des Besuchs im Fitnessstudio

    | Ein komplexer Dauerschaden (Knieinstabilität in mehreren Ebenen) erfordert im Zweifel den Einsatz vielfältiger Trainingsmethoden, denen oft nur durch den Besuch eines angemessen ausgestatteten Fitnessstudios genügt werden kann. Folge: Fitnessstudio-Kosten können zu ersetzen sein. |

     

    Entscheidend ist nach Ansicht des LG Wiesbaden (22.10.19, 9 O 218/18, Abruf-Nr. 215685), dass die medizinische Notwendigkeit vielfältiger Trainingsmöglichkeiten festgestellt werden kann, diese auf das Schadensereignis kausal zurückgeht und letztlich das konkrete Fitnessstudio den Trainingsnotwendigkeiten kompakt genügt. Die Kostenerstattung kann nur abgelehnt werden, wenn der Schädiger dartut, dass den medizinischen Erfordernissen in gleicher Weise aber kostengünstiger Rechnung getragen werden kann.

     

    Beachten Sie | Bei einem Training in Eigenregie fehlt meist die erforderliche Anleitung und Korrektur durch einen fachkompetenten Dritten (Trainer). Auch Gerätschaften für eine Effektivität stehen oft nicht zur Verfügung.

    Quelle: Ausgabe 06 / 2020 | Seite 92 | ID 46561821