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  • 05.10.2022 · Fachbeitrag · Schadenersatz

    Nur für einen objektiven Schaden wird gehaftet

    | Dem Geschädigten steht gegenüber dem Schädiger kein Anspruch auf Schadenersatz wegen Verdienstausfall zu, wenn er im berechtigten Vertrauen auf eine objektiv falsche Krankschreibung nicht arbeitet und deshalb einen Verdienstausfall erleidet. |