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VW-Dieselfälle im Fokus einer gütlichen Einigung
| Zwar haben VW und die Verbraucherzentrale (Bundesverband) mitgeteilt, dass die Vergleichsverhandlungen zur Musterfeststellungsklage formell als gescheitert anzusehen sind. Trotzdem ist eine Einigung oder jedenfalls eine einseitige Klaglosstellung durch die VW AG nicht ausgeschlossen. |
Wer sich zulässig zur Musterfeststellungsklage registriert hat und die Vergleichsbedingungen erfüllt, soll einen Abfindungsbetrag erhalten. Derzeit ist noch nicht abschließend geklärt, wie viele zulässige Registrierungen es gibt (wohl zwischen 400.000 und 470.000). Die VW AG will etwa 830 Millionen EUR zur Verfügung stellen, um Einmalbeträge zwischen 1.350 EUR und 6.257 EUR in Abhängigkeit von Alter und Fahrleistung als Abfindung zu zahlen. Sie hat eine Internetseite eingerichtet (https://vergleich.volkswagen.de/de.html). Dort wird eine Einmalzahlung für folgende Musterkläger ab Ende März 2020 angeboten:
- Der Anspruchsteller hat einen von der Dieselthematik betroffenen Volkswagen mit dem Motor EA 189 erworben.
- Er hat sich zur Musterfeststellungsklage im Klageregister angemeldet.
- Er hatte beim Erwerb des Fahrzeugs seinen Wohnsitz in Deutschland.
- Das Fahrzeug wurde vor dem 1.1.16 gekauft.
- Der Anspruchsteller ist aktuell privater Eigentümer des Fahrzeugs.
MERKE | Diese Kriterien werden auch wichtig sein, wenn Vergleichsabschlüsse in den noch mehr als 35.000 anhängigen Klageverfahren erzielt werden sollen. |