02.12.2020 · Fachbeitrag · Schadensrecht
Abgrenzung von Verbraucher und Unternehmer
| Erfordert die Vermietung oder Verpachtung keinen planmäßigen Geschäftsbetrieb und handelt es sich deshalb um eine private und nicht um eine berufsmäßig betriebene Vermögensverwaltung, verliert der Vermieter oder Verpächter, der einen Darlehensvertrag schließt, seine Eigenschaft als Verbraucher im Sinne des Verbraucherdarlehensrechts nicht dadurch, dass er für die Umsätze aus Vermietung oder Verpachtung nach § 2 Abs. 1, § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a, § 9 Abs. 1 UStG zur Umsatzsteuer optiert. |
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