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  • 03.11.2023 · Fachbeitrag · Steuerrecht

    Mieter profitieren von haushaltsnahen Dienstleistungen

    | Mieter können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auch steuermindernd geltend machen, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst geschlossen haben. |