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  • 03.06.2024 · Fachbeitrag · Steuerrecht

    Nutzungsersatz unterliegt nicht der Einkommensteuer

    | Wird ein Verbraucherdarlehensvertrag nach dessen Widerruf rückabgewickelt und in diesem Kontext von dem Kreditinstitut ein Nutzungsersatz geleistet, muss auf die so vereinnahmten Zahlungen keine Einkommensteuer gezahlt werden. |