07.01.2019 · Fachbeitrag · Streitwert
Gegenstandswert bei der Mietminderung richtig berechnen
| Beantragt der Vermieter, eine berechtigte Mietminderung festzustellen, ist bei von ihm behebbaren Mängeln entsprechend dem geschätzten Zeitraum zwischen Klageeinreichung und Mängelbeseitigung von zwölf Monaten der Gegenstandswert mit dem Jahresbetrag anzusetzen. |
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