05.08.2020 · Fachbeitrag · Streitwert
Keine Anrechnung im Deckungsschutzprozess
| Für den Streitwert einer Deckungsschutzklage ist die volle Verfahrensgebühr nach dem Streitwert des Haftpflichtprozesses auch maßgeblich, wenn der Versicherer vorprozessual eine Geschäftsgebühr an den Anwalt des Versicherungsnehmers gezahlt hat. |
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