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  • 06.06.2018 · Fachbeitrag · Streitwert

    Räumungsklage gegen den Nutzer

    | Der Gebührenstreitwert einer Räumungsklage gegen den Ehegatten des vertraglichen Mieters ist gemäß § 41 Abs. 2 GKG mit der Jahresnettomiete zu bemessen. |