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  • 01.07.2019 · Fachbeitrag · Streitwert

    Vorsicht bei der Streitwertbeschwerde

    | Eine ausdrücklich „namens und in Vollmacht der Partei“ anwaltlich eingelegte Gegenstandswertbeschwerde, mit der die Festsetzung eines höheren Werts begehrt wird, ist unzulässig. Denn die Partei ist durch eine vermeintlich zu niedrige Festsetzung des Gegenstandswerts nicht beschwert. |