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  • 08.03.2016 · Fachbeitrag · Telekommunikationsrecht

    Indizierte Preisanpassungen sind möglich

    | Werden Entgelte für elektronische Netz- oder Kommunikationsdienste gemäß einer Entgeltanpassungsklausel geändert, die in den AGB des Anbieters enthalten ist und vorsieht, dass dies anhand eines von einer staatlichen Stelle ermittelten objektiven Verbraucherpreisindex erfolgt, stellt dies keine „Änderung der Vertragsbedingungen“ dar. Teilnehmer sind nicht berechtigt, den Vertrag zu widerrufen, ohne Vertragsstrafen zu zahlen. |