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  • · Fachbeitrag · Thema des Monats

    SEPA-Einführung: Umstellung, Mandatsverwaltung, Insolvenz

    von Udo Brückner, Verband der Vereine Creditreform, Neuss

    | Im abschließenden Beitrag zur zusammenfassenden Berichterstattung über den Problemkreis „SEPA“ erläutern wir, wie Sie ihre alten Einzugsermächtigungen und Abbuchungsaufträge in das neue Recht überführen und Ihre Mandatsverwaltung optimal organisieren. |

    1. Umstellung bestehender Einzugsermächtigungen

    Bei der Umstellung bestehender Einzugsermächtigungen wurde ein vereinfachtes Verfahren eingeführt, um einen massenhaften Austausch mit dem damit korrespondierenden Verwaltungsaufwand und erhöhten Druck- und Portoaufwand zu vermeiden:

     

    • Alte Einzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit unter den im Folgenden erläuterten Voraussetzungen. Eine Umwandlung/Umdeutung in ein aktuelles SEPA-Mandat ist also möglich.