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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Postzustellungsaufträge werden umsatzsteuerpflichtig

    | Ab dem 1.9.16 wird die Deutsche Post auf das Entgelt für Zustellungsaufträge zusätzlich 19 Prozent Umsatzsteuer berechnen. |

     

    Die Deutsche Post reagiert damit auf die Auffassung der Finanzverwaltung und Finanzgerichte, dass der Postzustellungsauftrag nicht mehr zur gemeinwohldienlichen postalischen Grundversorgung zähle. Damit erhöhen sich die Kosten für eine Zustellung von 3,45 EUR auf 4,11 EUR.

     

    PRAXISHINWEIS | Beim vorsteuerabzugsberechtigten Gläubiger stellt sich diese Erhöhung nicht als Schaden dar. Sie kann also nicht an den Schuldner „durchgereicht“ werden. Vielmehr bleibt es ihm gegenüber dabei, das Nettoentgelt zu erheben (3,45 EUR), während der Gläubiger die Differenz ausgleichen muss (0,66 EUR).

     
    Quelle: Ausgabe 08 / 2016 | Seite 127 | ID 44158180