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  • 08.06.2015 · Fachbeitrag · Unerlaubte Handlung

    Erhöhtes Beförderungsentgelt angehoben

    | Wer ohne gültigen Fahrschein den öffentlichen Personennahverkehr nutzt, muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt nach § 9 Abs. 2 S. 1 der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Omnibusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen entrichten. Seit 12 Jahren beträgt es 40 EUR und wurde nun durch eine Änderungsverordnung auf 60 EUR angehoben. |