05.12.2023 · Fachbeitrag · Ungerechtfertigte Bereicherung
Haftung des Zahlungsdienstleisters bei unerlaubtem Glücksspiel
| Ein Verstoß des Zahlungsdienstleisters gegen das Verbot der Mitwirkung an einer Zahlung im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel nach § 4 Abs. 1 S. 2 Fall 2 des Glücksspielstaatsvertrags 2011 lässt die Wirksamkeit der Autorisierung des Zahlers unberührt. |
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