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  • 19.11.2014 · Fachbeitrag · Untermiete

    Anspruch auf Nutzungsentschädigung

    | Der Eigentümer kann von einem – bösgläubigen bzw. auf Herausgabe verklagten – Untermieter, der nur einen Teil des dem Hauptmieter überlassenen Hauses in Besitz hat(te), die auf diesen Teil entfallenden Nutzungen herausverlangen. |