Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 02.06.2020 · Fachbeitrag · Verbraucherkredit

    Effektiver Zinssatz muss fest angegeben werden

    | Art. 10 Abs. 2 Buchst. g der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.4.08 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates in der durch die Richtlinie 2011/90/EU der Kommission vom 14.11.11 geänderten Fassung ist wie folgt auszulegen: Die Vorschrift verwehrt es, dass der effektive Jahreszins in einem Verbraucherkreditvertrag nicht durch einen einheitlichen Satz, sondern durch eine Marge zwischen einem Mindest- und einem Höchstsatz ausgedrückt wird. |