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  • 06.06.2018 · Fachbeitrag · Vergleich

    Vergessen Sie den Mehrwert eines Vergleichs nicht

    | Wird in einem Vergleich ein nicht rechtshängiger Anspruch zwischen zwei Parteien des Rechtsstreits oder einer Partei und einem Streithelfer mit- geregelt, begründet dies einen Mehrwert des Vergleichs für die von diesem Anspruch betroffenen Parteien bzw. Streithelfer. |