07.01.2020 · Fachbeitrag · Vergütung
Wer am Feiertag arbeitet, muss auch vergütet werden
| Eine arbeitsvertragliche Regelung, nach der ein Zeitungszusteller einerseits Abonnenten täglich von Montag bis Samstag beliefern muss, andererseits Arbeitstage des Zustellers nur solche Tage sind, an denen Zeitungen im Zustellgebiet erscheinen, verstößt gegen den Grundsatz der Unabdingbarkeit des gesetzlichen Anspruchs auf Entgeltzahlung an Feiertagen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig