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  • 05.08.2019 · Fachbeitrag · Verkehrsunfallrecht

    Attraktive Angebote des Versicherers sind anzunehmen

    | Ein Unfallgeschädigter kann aufgrund der ihn gemäß § 254 Abs. 2 S. 1 BGB treffenden Schadensminderungspflicht auch dann gehalten sein, ein ihm vom Kfz-Haftpflichtversicherer vermitteltes günstigeres Mietwagenangebot in Anspruch zu nehmen, wenn dem günstigeren Angebot ein Sondertarif zugrunde liegt, der ihm ohne Mithilfe des Versicherers außerhalb eines Unfallersatzgeschäfts nicht zur Verfügung stünde. |