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  • 01.07.2022 · Fachbeitrag · Versicherungsrecht

    Eintrittspflicht des Versicherers bei verjährter Forderung

    | Weil der Leistungsanspruch aus einem privaten Krankenversicherungsvertrag auf die Erstattung rechtlich begründeter Aufwendungen beschränkt ist, scheidet die Eintrittspflicht des Versicherers auch aus, wenn die zugrunde liegenden Honorarforderungen des Arztes verjährt sind und nicht festgestellt werden kann, ob bzw. in welchem (Mindest-)Umfang diese zuvor vom Versicherungsnehmer beglichen wurden. |