14.11.2014 · Fachbeitrag · Verzug
Auch Fehler des JobCenters geht zulasten des Mieters
| Der Mieter gerät auch in Zahlungsverzug, wenn die vom JobCenter für den Mieter an den Vermieter unmittelbar zu leistenden Mietzahlungen aufgrund eines Versehens des JobCenters ausbleiben. |
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