· Fachbeitrag · Vollmacht
Optimieren Sie Ihre Mandantenvollmacht!
| Die in der Vollmachtsurkunde gegenüber dem restlichen Text durch Fettdruck besonders hervorgehobene Abtretungserklärung des Mandanten ist wirksam. |
Das OLG Rostock (30.4.18, 20 Ws 78/18, Abruf-Nr. 201766) hat die fett hervorgehobene Formulierung „Zukünftige Kostenerstattungsansprüche werden unwiderruflich an den Rechtsanwalt zur Sicherung dessen Honoraransprüche abgetreten“ weder als überraschend im Sinne des § 305c BGB noch als eine unangemessene Benachteiligung angesehen.
MERKE | Das OLG Nürnberg (JurBüro 15, 405) hat schon in der Vergangenheit eine solche Vereinbarung für möglich gehalten, in seinem Fall aber die Wortwahl („erklärt“) und die mangelnde Hervorhebung kritisiert. Keine Bedenken gegen eine solche Abtretung hatte auch das OLG Hamm (RVG prof. 09, 112). |