07.12.2015 · Fachbeitrag · Vollstreckungsschutz
Missbrauchsschranke für den täuschenden Mieter
| Angebliche Untermietverhältnisse über eine zu räumende Ladenfläche, zu denen der Hauptmieter im Räumungsrechtsstreit keine näheren Angaben gemacht hat, reichen nicht aus, um nach § 765a ZPO Vollstreckungsschutz gegen die Räumung zu gewähren. |
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