01.09.2021 · Fachbeitrag · Vorschuss
Kostenvorschuss für Aus- und Einbaukosten
| Voraussetzung eines im Rahmen des Verbrauchsgüterkaufs in Betracht kommenden Anspruchs des Verbrauchers auf einen Kostenvorschuss für noch nicht angefallene Kosten des Ausbaus einer mangelhaften Kaufsache und des Einbaus einer als Ersatz gelieferten Sache ist, dass die Unverhältnismäßigkeitseinrede des § 439 BGB nicht greift. |
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