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  • 05.12.2018 · Fachbeitrag · Werkvertrag

    Offensichtlich überflüssiges Nachbesserungsangebot entbehrlich

    | Die Kündigungsvergütung eines Werkunternehmers ist ohne Abnahme fällig, wenn der kündigende Besteller unmissverständlich zum Ausdruck bringt, die Nachbesserung der bereits erbrachten Leistungen abzulehnen. Andernfalls könnte der Besteller einseitig dauerhaft die Fälligkeit der Kündigungsvergütung verhindern. |