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  • 05.10.2022 · Fachbeitrag · Zustellung

    Die Folgen einer unvollständigen Zustellungsurkunde

    | Vermerkt der Zusteller entgegen § 3 Abs. 2 VwZG, § 180 S. 3 ZPO auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks das Datum der Zustellung nicht, gilt das Dokument gemäß § 8 VwZG erst in dem Zeitpunkt als zugestellt, in dem es dem Empfangsberechtigten tatsächlich zugegangen ist. |