04.05.2023 · Fachbeitrag · Zustellung
Form der Ersatzzustellung genau prüfen
| Die Zustellung unter einer c/o-Adresse durch Einlegen in einen zur Wohnung gehörenden Briefkasten stellt keine wirksame Ersatzzustellung i. S. d. § 180, § 178 Abs. 1 Nr. 1 ZPO dar, wenn nicht feststeht, dass der Beklagte unter der c/o-Anschrift (zu diesem Zeitpunkt) tatsächlich wohnhaft war. |
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