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  • 02.05.2019 · Fachbeitrag · Kostenrecht

    Mahnverfahren: Antragsgegner kann zum Schuldner der Gerichtsgebühren werden

    | Stellt der Antragsgegner nach Widerspruch gegen einen Mahnbescheid den Antrag, das streitige Verfahren durchzuführen, wird er damit zum Schuldner der weiteren Gerichtsgebühr nach Nr. 1220 KV-GKG. |