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  • 24.10.2017 · Fachbeitrag · Mahnverfahren

    Anspruchsindividualisierung im gerichtlichen Mahnverfahren

    | Für die zur Hemmung der Verjährung durch Mahnbescheid erforderliche Individualisierung der darin geltend gemachten Ansprüche genügt es, wenn der Schuldner – etwa anhand einer im Mahnbescheid genannten und ihm bekannten Forderungsaufstellung – selbst erkennen kann, um welche Forderungen es geht. |