· Fachbeitrag · Immobilienbesitz
Zugriff der Insolvenzmasse auf eine Immobilie nach Veräußerung und Einräumen eines Wohnungsrechts
| Not macht erfinderisch. Dies gilt gerade vor der absehbaren Insolvenz bei vorhandenem Immobilienbesitz. Insoweit galt es bisher als Schuldnertrick, die Immobilie an einen Dritten mit der Belastung eines Wohnrechts zugunsten des späteren Insolvenzschuldners zu veräußern, wobei die Ausübung des Wohnrechts durch einen anderen als den eingetragenen Berechtigten ausgeschlossen wird. Keine Frage, dass der „Dritte“ dem Schuldner stets sehr nahestand. Dem ist der BGH jetzt entgegengetreten. |
Sachverhalt
Der Insolvenzschuldner war eingetragener Eigentümer eines bebauten Grundstücks. An dem Grundstück bestellte er sich selbst ein auf das Gebäude bezogenes Wohnungsrecht mit der Bestimmung, dass die Ausübung des Wohnungsrechts dritten Personen nicht überlassen werden könne, und brachte das Grundstück in eine GbR als Einlage ein.
Die GbR wurde als Eigentümerin in das Grundbuch eingetragen, ebenso erfolgte die Eintragung des Wohnungsrechts zugunsten des Insolvenzschuldners. Über das Vermögen des Insolvenzschuldners wurde knapp drei Jahre später dann das Insolvenzverfahren eröffnet.
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