28.04.2024 · Fachbeitrag · Insolvenz
Auch das Finanzamt unterliegt der Insolvenzanfechtung
| Der Annahme einer mittelbaren Gläubigerbenachteiligung durch die Zahlung von Einfuhrumsatzsteuer stehen weder das von der Entstehung der Steuer abhängige Recht zum Vorsteuerabzug noch eine (unterstellte) Pflicht zur Berichtigung des getätigten Vorsteuerabzugs entgegen. |
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