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  • · Nachricht · Insolvenz

    Darlehensforderungen von horizontal/vertikal verbundenen Unternehmen

    | Tritt der Gesellschafter eine gegen die Gesellschaft gerichtete Darlehensforderung binnen eines Jahres vor Antragstellung ab und tilgt die Gesellschaft anschließend die Verbindlichkeit gegenüber dem Zessionar, unterliegt nach Verfahrenseröffnung neben dem Zessionar auch der Gesellschafter der Anfechtung (BGH 21.2.13, IX ZR 32/12, Abruf-Nr. 130931 ). |

     

    Der BGH stellt klar: Zu den gleichgestellten Forderungen gehören grundsätzlich auch Darlehensforderungen von Unternehmen, die mit dem Gesellschafter horizontal oder vertikal verbunden sind.

    Quelle: ID 39251000