· Fachbeitrag · Insolvenz
Durchgriffshaftung gegen den Geschäftsführer
Die Voraussetzungen der Zahlungseinstellung gelten nach den Grundsätzen der Beweisvereitelung als bewiesen, wenn der Geschäftsführer einer GmbH, der von einem Gesellschaftsgläubiger wegen Insolvenzverschleppung in Anspruch genommen wird, seine Pflicht zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Belegen verletzt hat und dem Gläubiger deshalb die Darlegung näherer Einzelheiten nicht möglich ist (BGH 24.1.12, II ZR 119/10, Abruf-Nr. 121085). |
Sachverhalt
Der Gläubiger hat gegen die Insolvenzschuldnerin einen Anspruch aus einem Frachtvertrag. Das Insolvenzverfahren wurde mangels Masse abgewiesen. Der Gläubiger nimmt nun den Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin wegen verspäteter Insolvenzantragstellung und Eingehungsbetrug in Anspruch. Während das LG der Klage stattgegeben hat, hat das OLG sie abgewiesen, da keine ausreichenden Unterlagen über die Zahlungsunfähigkeit innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen vor Vertragsschluss vorlägen. Der BGH hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.
Entscheidungsgründe/Praxishinweis
Der BGH sieht sich zunächst veranlasst, einem weit verbreiteten Irrtum in der Rechtsprechung entgegenzutreten, dass der Insolvenzantrag erst drei Wochen nach dem Vorliegen der Insolvenzgründe zu stellen ist.
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