13.01.2025 · Fachbeitrag · Insolvenz
Einstellung der Versteigerung wegen Insolvenzplans
| Die Regelung in § 30d Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ZVG über die Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens wegen der Gefährdung der Durchführung des Insolvenzplans durch die Versteigerung gilt nur für den vorgelegten und noch nicht rechtskräftig gerichtlich bestätigten Insolvenzplan; mit Eintritt der Rechtskraft der gerichtlichen Bestätigung endet die zeitliche Anwendbarkeit der Norm. |
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