01.08.2015 · Fachbeitrag · Insolvenz
Forderungsanmeldung ohne Einschränkung
| Zug-um-Zug-Forderungen können nicht zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Sie eignen sich nicht für die Berechnung der Quote und die InsO kennt im Feststellungs- und Verteilungsverfahren nach §§ 174 ff. InsO keine den §§ 756, 765 ZPO entsprechende Regelung. |
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