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  • 04.07.2024 · Fachbeitrag · Insolvenz

    Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz

    | Der Beweis des Gegenteils zur Vermutung der Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Schuldners ist geführt, wenn der Anfechtungsgegner zur Überzeugung des Tatrichters davon ausgehen durfte, der Schuldner werde in der dafür zur Verfügung stehenden Zeit seine übrigen, vorhandenen und absehbar hinzutretenden Gläubiger vollständig befriedigen. |