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  • · Nachricht · Insolvenz

    Kürzung der Insolvenzverwaltervergütung

    | Die Vergütung des Insolvenzverwalters kann nicht mit der Begründung gekürzt werden, seine Vergütung als vorläufiger Insolvenzverwalter sei zu hoch festgesetzt worden (BGH 10.10.13, IX ZB 38/11, Abruf-Nr. 133420 ). |

     

    Die Festsetzung der Vergütung für die Tätigkeit als vorläufiger Verwalter ist rechtskräftig. Sie kann grundsätzlich nicht mehr geändert werden. Die Änderungsmöglichkeit des § 11 InsVV heutiger Fassung fand auf den der Entscheidung zugrunde liegenden Fall keine Anwendung, weil wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1.2.03 gemäß § 19 Abs. 1 und 2 InsVV§ 11 InsVV in der Ursprungsfassung Anwendung fand, in der diese Möglichkeit nicht vorgesehen war (BGH 23.10.08, IX ZB 35/05). Ob diese Vorschrift hier überhaupt eingreifen würde, konnte dahinstehen.

    Quelle: ID 42468405