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  • 03.12.2019 · Fachbeitrag · Insolvenz

    Masseunzulänglichkeit als kostenrechtliches Ärgernis

    | Ist ein Kostenfestsetzungsbeschluss (KFB) erwirkt worden und erfolgt danach die Anzeige der Masseunzulänglichkeit, ist jedenfalls ein Beschluss, auf dem im Wege der Zwangsvollstreckung noch kein Sicherungsrecht erwirkt wurde, auf eine sofortige Beschwerde aufzuheben. |