08.06.2015 · Fachbeitrag · Insolvenz
Mit dem Schuldner über die Folgen des Insolvenzverfahrens sprechen
| Wer vermögenslos und folglich leistungsunfähig ist, ist gewerberechtlich unzuverlässig. Eine Restschuldbefreiung schließt nicht aus, dass aus anderen Gründen die Vermögensverhältnisse des Schuldners bzw. Gewerbetreibenden ungeordnet sein können bzw. die wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit gegeben sein kann. |
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