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  • 12.05.2014 · Fachbeitrag · Insolvenz

    Verweigerung der Verfahrenskostenstundung

    | Von der Restschuldbefreiung ausgenommene Forderungen rechtfertigen es nicht, die Stundung der Verfahrenskosten zu verweigern, wenn sie aus anderen Gründen nicht durchsetzbar sind. |