30.06.2024 · Fachbeitrag · Insolvenz
Vorläufige Maßnahmen nach Insolvenzantrag
| Das Insolvenzgericht kann im Insolvenzeröffnungsverfahren als vorläufige Maßnahme zur Verhinderung einer für die Gläubiger nachteiligen Veränderung der Vermögenslage des Schuldners eine Kontensperre – als milderes Mittel gegenüber einem generellen Verfügungsverbot – anordnen. |
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