· Nachricht · Insolvenz
Zeitpunkt der Werthaltigkeit der Forderung
| Die Forderung eines Schuldners, gegen die ein Gläubiger die Aufrechnung erklärt, wird regelmäßig erst dann werthaltig, wenn der Schuldner die von ihm geschuldete Leistung erbringt. |
Wichtig: Auf den Zeitpunkt der Rechnungstellung kommt es nicht an. Das hat jetzt der BGH klargestellt (14.2.13, IX ZR 94/12, Abruf-Nr. 130812).
Quelle: ID 38602230