· Fachbeitrag · Insolvenzanfechtung
Anfechtungsrechtliche Rückforderung bei abgetretenem und gepfändetem Arbeitseinkommen
| Hat der Schuldner seine pfändbaren Anteile des Arbeitseinkommens abgetreten und/oder werden diese gepfändet, stellt sich die Frage der anfechtungsrechtlichen Rückforderung, wenn der Schuldner später in die Insolvenz gerät. Eine gläubigerfreundliche Ansicht vertritt dazu das LG Essen in einer rechtskräftigen Entscheidung. In deren Zentrum steht die Frage, inwieweit überhaupt eine Rechtshandlung des Schuldners gegeben ist. |
Sachverhalt
Die Insolvenzverwalterin verlangt von der Vollstreckungsgläubigerin, Zahlungen zu erstatten, die diese aufgrund der Pfändung von Arbeitslohn des Schuldners erhielt.
2012 schloss der spätere Insolvenzschuldner mit seiner Bank (K.1) einen Darlehensvertrag über 10.000 EUR. Zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs der Bank erklärte der Schuldner die Abtretung eigener Lohnansprüche gegen seine Arbeitgeberin, der E. Der Schuldner schloss zudem am 14.10.13 mit einer zweiten Bank (K.2) einen Vertrag über die Gewährung eines Dispositionskredits. Im Jahr 2015 erklärte die C.-GmbH die Kündigung eines bis dahin zwischen ihr und dem Schuldner bestehenden Kreditverhältnisses und stellte die offene Restforderung von 18.697 EUR fällig. In der Folgezeit konnte der Schuldner auch die gegenüber der K.1 und K.2 bestehenden Darlehensverbindlichkeiten nicht bedienen, sodass hinsichtlich beider Darlehensverträge im Frühjahr 2016 die Kündigung erklärt und die offenen Beträge von 7.866,38 EUR und 9.696,97 EUR fällig gestellt wurden.
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