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  • 24.04.2018 · Fachbeitrag · Insolvenzanfechtung

    Keine Gläubigerbenachteiligung bei Rückgewähr

    | Tilgt der Schuldner eine gegen ihn gerichtete Darlehensforderung durch Barzahlung, wird die darin liegende Gläubigerbenachteiligung beseitigt, wenn der Darlehensgeber dem Schuldner erneut Barmittel zu gleichen Bedingungen wieder zur Verfügung stellt. |