· Fachbeitrag · Insolvenzanfechtung
Kenntnis vom Gläubigerbenachteiligungsvorsatz auf der Grundlage von Indizien
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Entscheidungsgründe/Praxishinweis
Die Insolvenzanfechtung nach § 133 InsO greift in der Praxis immer weiter um sich und wird zu einer echten Sorge der Gläubiger und ihrer Rechtsdienstleister. Der ganz erhebliche Anfechtungszeitraum von 10 Jahren und eine immer breiter angelegte Rechtsprechung zu den Indizien für das Vorliegen der Anfechtungsvoraussetzungen schafft Rechtsunsicherheit hinsichtlich des Behaltensdürfens erlangter Zahlungen und zwingt den Gläubiger letztlich für diesen Fall Rückstellungen zu bilden. Das beeinträchtigt die finanzielle Flexibilität des Gläubigers. Die vorliegende Entscheidung ist ein weiteres Beispiel dafür.
Checkliste / Hier kann angefochten werden |
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