· Fachbeitrag · Insolvenzrecht
So melden Sie Ihre Forderung zur Insolvenztabelle an
| Liegt einer der Insolvenzgründe nach §§ 16 ff. InsO vor und stellen der Schuldner oder einer seiner Gläubiger einen Insolvenzantrag, muss der Gläubiger entscheiden, ob er seine Forderung zur Insolvenztabelle anmeldet. Dabei gilt es, verschiedene Aspekte abzuwägen. |
1. Nehmen Sie an der Verteilung teil
Die Anmeldung ist Grundlage der späteren Verteilung der Insolvenzmasse, so es denn etwas zu verteilen gibt. Nur angemeldete Forderungen nehmen an der Zuweisung der Insolvenzquote teil.
2. Erlangen Sie einen Vollstreckungstitel
Ist die Forderung noch untituliert, bewirkt die Eintragung in die Insolvenztabelle, dass der Gläubiger einen vollstreckbaren Auszug erlangen kann, der anderen Vollstreckungstiteln wie Urteilen oder Vollstreckungsbescheiden gleichsteht.
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