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  • 09.02.2017 · Fachbeitrag · Strafrecht

    Schuldnerbegünstigung bei Insolvenzfällen

    | Verheimlichen im Sinne von § 283d Abs. 1 StGB ist jedes Verhalten, durch das ein Vermögensbestandteil oder dessen Zugehörigkeit zur Insolvenzmasse der Kenntnis des Insolvenzverwalters oder der Gläubiger entzogen wird. Der BGH hat nun präzisiert, was hierunter zu verstehen ist (12.5.16, 1 StR 114/16, Abruf-Nr. 186835 ). |